Verkehrshaftungsversicherung — Frachtführerhaftungsversicherung
Die Frachtführerhaftungsversicherung ist gemäß § 7a GüKG eine Pflichtversicherung für den gewerblichen Güterkraftverkehr für Fahrzeugen ab 3,5t. inkl. Anhänger zul. Gesamtgewicht. Frachtführer ist im Sinne des Gesetzes jeder, der gewerbsmäßig mit eigenen Fahrzeugen Güter national oder international für Dritte befördert
Die Verkehrshaftungsversicherung sichert Ihre gesetzliche und vertragliche Haftung gegenüber Ihren Kunden für Güterschäden,
Güterfolgeschäden und Vermögensschäden aus den Frachtverträgen:
- Innerhalb Deutschland (nach HGB)
- Grenzüberschreitend (nach CMR)
Komplett ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftung , wenn ein Schaden durch ein unabwenbares Ereignis verursacht wurde.
Highlights
- Vorsorgeversicherung bis 1 Mio. €
- Deckungssumme je Schadenereignis bis 5 Mio. €
- Deckungssumme bei einem qualifizierten Verschulden bis 1 Mio. €
- Diebstahlgefährdete Güter bis 100.000 Euro je Fahrzeugeinheit
- Schäden an der Ladung beim Beladen und Entladen
- Schäden durch mangelhafte Ladungssicherung
- Schäden aufgrund einer verspäteten Lieferung
- Verkehrsvertragliche Haftung aus Lohnfuhrverträgen
- Bergungs-, Beseitigungs- und Aufräumkosten bis 250.000 € je Schadenereignis
Sie benötigen mehr Leistungen?
- Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) bis 2.500 € pro Paket
- Spezielle Güter: Temperaturgeführte Güter, KFZ-Beförderung, Lebende Tiere, Silos und Tankwagen, Gefahrgut, Umzugsgut)
- Schäden an fremden Aufliegern, Wechselbrücken und Containern
- Schäden durch deutsche und internationale eingesetzte Subunternehmer
Transportversicherung für Kurier-, Express-, Paketdienst (KEP)
Vertragspartner von Amazon, DPD, DHL, GLS, Hermes, UPS, FedEx befördern täglich eine Vielzahl von Sendungen mit einem geringen Gewicht und Volumen. Sie befördern auf kurzen Transportwegen und zeichnen sich durch eine schnelle Auslieferung aus. Hierbei handelt es sich um KEP-Dienste (Kurier-, Express- und Paketdienste). Für die KEP-Branche gelten jedoch speziellen Regelungen in Bezug auf die Haftungsvereinbarung.
Die Verkehrshaftungsversicherung für KEP-Dienste sichert Ihre gesetzliche und/oder eine vertragliche gewichtsunabhängige Sonderhaftung aus Frachtverträgen über die entgeltliche Beförderung von Sendungen für Güterschäden, Güterfolgeschäden und Vermögensschäden.
Komplett ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftung, wenn ein Schaden durch ein unabwenbares Ereignis verursacht wurde.
IIhre Absicherung
- Haftung von Subunternehmen, Deutschen und internationalen Frachtführer
- Absicherung individueller Haftungsvereinbarungen mit Ihrem Auftraggeber
- KEP-orientierte Schadensregulierung
Individuelle Auswahl
- Geltungsbereich
- Regional bis zu 250 km
- Deutschland und Anrainer
- EU und geographisches Europa
- GUS Staaten
- Haftungshöhe
- Gewichtsabhängig von 8,33 bis 40 SZR/kg
- Gewichtsunabhängig bis max. 2.500 € pro Paket
- Selbstbeteiligung
- Gewichtsunabhängigen Haftung
- 520 €, 650 €, 750 €, 1025 € bis max. 2.500 € pro Sendung/Paket
Transportversicherung für Möbeltransport- und Umzugsunternehmen
Die gesetzliche Haftung eines Möbelspediteurs für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes ist gem. § 451 ff. HGB auf einen Betrag von 620 € je Kubikmeter Laderaum gesetzlich festgelegt. Er ist gesetzlich verpflichtet, den Umziehenden bei Abschluss des Umzugsvertrags über die Haftungsbestimmungen in Kenntnis zu setzen und ihn auf weitergehende Versicherungsmöglichkeiten hinzuweisen. Die Erweiterung der Umzugsgutversicherung zum Neuwert kostet ca. 0,23-0,25% vom Neuwert des gesamten transportierten Mobiliars.
Die Möbel & Umzugsgutversicherung sichert Ihre gesetzliche und/oder vertragliche Haftung aus den Frachtverträgen über die entgeltliche Beförderung und Einlagerung von Neumöbeln, Umzugsguttransporten für Güterschäden, Güterfolgeschäden und Vermögensschäden.
Ihre Absicherung
- Haftung von Subunternehmen, Deutschen und internationalen Frachtführer
- Weitergehende Haftung über der gesetzlichen hinaus — Zeitwert oder Neuwert des Umzugsgutes
Individuelle Auswahl
- Geltungsbereich
- Regional bis zu 250 km
- Deutschland und Anrainer
- EU und geographisches Europa
- Haftungshöhe
- Grundhaftung von 620 € pro m³
- Erweiterung der Grundhaftung zum Zeitwert
- Erweiterung der Grundhaftung zum Neuwert
- Erweiterung der Haftung als Lagerhalter
- Selbstbeteiligung
- 100 €, 250 €, 500 €, 1000 € etc.